Ziel: |
Die Zielstellung der U8-Sichtungsmaßnahmen ist die frühzeitige und gleichmäßige Entdeckung von Talenten für den Kader der Landesschachjugend im ganzen Bundesland. |
Teilnehmer: |
Die Maßnahme ist offen für alle Interessierten und richtet sich an alle Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres maximal acht Jahre alt werden. Die Teilnehmer sollten folgendes Anforderungsprofil erfüllen: 1. Beherrschung der Zugregeln aller Figuren mit Rochade und Bauernumwandlung 2. Beherrschung der Schlagregeln aller Figuren ohne Schlagen im Vorübergehen 3. Mattsetzen mit Schwerfiguren (Dame, Dame + Turm, Turm + Turm) |
Terminplanung: |
Die U8-Maßnahme wird sowohl im ersten als auch im zweiten Halbjahr jeden Jahres durchgeführt. |
Ort: |
Der Veranstaltungsort der U8-Maßnahme wechselt durch die Schachbezirke. Interessierte Vereine können die Ausrichtung einer U8-Maßnahme beim Leistungssportreferent beantragen. |
Organisation und Ablauf der Maßnahme: |
Nach der Festlegung des Ausrichters durch den Leistungssportreferenten, erstellt selbiger die Einladung für die U8-Sichtung. Der Ausrichter veranstaltet nach der U8-Maßnahme ein U8-Anfängerturnier, für das er die Ausschreibung erstellt. Die U8-Maßnahme umfasst zwei Lektionen und einen anschließenden Taktiktest. Im Anschluss an die U8-Maßnahme findet ein U8-Anfängerturnier statt, welches für die Teilnehmer der Sichtung obligatorisch ist. Der Zeitplan sieht wie folgt aus: 10:00 – 10:45 Uhr Lektion 1 11:00 – 11:45 Uhr Lektion 2 12:00 – 13:15 Uhr Taktiktest mit Auswertung 13:30 – 16:30 Uhr U8-Anfängerturnier |
Trainer bzw. Betreuer |
Der Landestrainer organisiert die Lehreinheiten. Ein zweiter Trainer wird entweder vom Ausrichter gestellt oder von der Landesschachjugend eingeladen. Bei zwei Gruppen wechseln die Trainer nach der ersten Lektion, damit sich der Landestrainer ein Bild von allen Kindern machen kann. |